Regionalisierungsmittel: Forderung nach Erhöhung bekräftigt

Die EVG hat ihre Forderungen nach einer bedarfsgerechten Erhöhung der Regionalisierungsmittel bekräftigt. Hintergrund sind die Verhandlungen des Vermittlungsausschusses an diesem Mittwoch. Bund und Länder streiten seit Monaten über die längst überfällige Revision. „Diese Hängepartie geht langfristig zu Lasten der Fahrgäste, negative Auswirkungen wird es aber auch für die Beschäftigten geben“, kritisierte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner.

Die EVG hat ihre Forderungen nach einer bedarfsgerechten Erhöhung der Regionalisierungsmittel bekräftigt. Hintergrund sind die Verhandlungen des Vermittlungsausschusses an diesem Mittwoch. Bund und Länder streiten seit Monaten über die längst überfällige Revision. „Diese Hängepartie geht langfristig zu Lasten der Fahrgäste, negative Auswirkungen wird es aber auch für die Beschäftigten geben“, kritisierte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner. Diese würden auf allen Nahverkehrsstrecken, die mangels ausreichender Finanzierung eingestellt werden, ihren Arbeitsplatz verlieren. Das werde die EVG nicht zulassen.

„Das Erfolgsmodell des Regionalisierungsgesetzes muss schnellstmöglich fortgeschrieben und auf eine dauerhaft solide Basis gestellt werden“, forderte Kirchner. Die EVG fordert den Bund auf, statt bisher 7,4 Milliarden Euro jährlich, den Ländern künftig mindestens 8,5 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel müssten zudem dynamisiert werden und folglich jährlich um 2,5 Prozent steigen. Eine gleichlautende Forderung haben auch die Länder erhoben.

Kirchner forderte in diesem Zusammenhang auch gesetzliche Regelungen zur Personalüberleitung bei einem Betreiberwechsel ein. „Die Beschäftigten müssen so abgesichert werden, dass die bestehenden Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen auch beim neuen Arbeitgeber ohne Einschränkungen weitergelten“, sagte der EVG-Vorsitzende.

Es dürfe nicht dazu kommen, dass die Eisenbahnerinnen und Eisenbahner die Verlierer des politisch gewollten Wettbewerbs würden. Bisher sei bei einem Betreiberwechsel „alle paar Jahre der Arbeitsplatz akut gefährdet". Zudem drohten Einschränkungen bei Einkommens- und Sozialbedingungen, wie zum Beispiel bei Urlaub oder betrieblicher Altersversorgung. Entsprechende Regelungen, die dies verhindern, könnten im zur Novellierung anstehenden Vergaberecht festgeschrieben werden. Kirchner verwies darauf, dass das europäische Recht solche Regelungen ausdrücklich zulasse.