RailMaint GmbH - Manteltarifvertrag gekündigt und was gilt?

Viele Mitglieder sind beunruhigt. Warum?

Diese Unruhe hat die Geschäftsführung von RailMaint verursacht. Sie hat den Manteltarif-vertrag (MTV), abgeschlossen mit der Verhandlungsgemeinschaft von EVG, IGM und IG BCE - ohne nähere Begründung - zum 31.12.2017 gekündigt.

Es erreichen uns Nachfragen: Gilt der Tarifvertrag noch und wie geht es weiter?

Gemäß § 4 Abs. 5 Tarifvertragsgesetz (TVG) gilt:„Nach Ablauf des Tarifvertrags, gelten seine Rechtsnormen weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden“

Im Klartext, der Manteltarifvertrag gilt auch nach dem 31.12.2017 weiter, allerdings nur für Beschäftigte die tarifgebunden waren, also alle Mitglieder einer Gewerkschaft.Wer kein Gewerkschaftsmitglied war oder erst nach dem 31.12.2017 eingestellt wurde/wird, kann sich nicht auf die Weitergeltung des MTV berufen. Sollte die Geschäftsführung auf uns zukommen, stehen wir für Gespräche zur Verfügung.