Mehrwertsteuerabsenkung: Bahntickets ab Januar günstiger - positive Auswirkungen auf Fahrvergünstigungen

Der Bundesrat hat am Freitag dem Kompromiss von Bund und Ländern zum Klimapaket zugestimmt. Damit kann ab Januar die Mehrwertsteuer bei Bahntickets im Fernverkehr gesenkt werden. Für die EVG ist das ein wichtiges Signal.

Das allein reicht aber nicht aus, denn das Mehr an Kunden stellt die Eisenbahnverkehrsunternehmen vor große Herausforderungen: solange die Infrastruktur nicht in Ordnung gebracht ist und die Qualität nicht stimmt, führt das am Ende zu noch mehr Frust und Ärger bei den Reisenden. Darunter würden dann wieder die Beschäftigten leiden. Deshalb müssen Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur nun schnellstmöglich umgesetzt werden. Nur so kann es gelingen, der Renaissance im Eisenbahnverkehr zu einem dauerhaften Erfolg zu verhelfen.

Aufgrund der beschlossenen Mehrwertsteuersenkung auf Bahntickets im Fernverkehr reduziert sich der Sachbezugswert für das TagesTicket M Fern F (2. Klasse) ab dem 1.1.2020 von 47,17 Euro auf 42,41 Euro. Damit liegt der geldwerte Vorteil für ein entsprechendes Ticket ab dem 1.1.2020 unter der steuerlichen Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von 44 Euro pro Monat. Die bisherige freiwillige Zuzahlung in Höhe von 3,20 Euro zur Unterschreitung der steuerlichen Freigrenze ist somit im kommenden Jahr für ein TagesTicket M Fern F (2. Klasse) nicht mehr notwendig.

Bei der Nutzung eines TagesTicket M Fern P (2. Klasse, mit Zuzahlung) führt die Absenkung des Sachbezugswertes bei der ab 1.1.2020 geltenden Zuzahlung von 20,50 Euro dazu, dass künftig zwei entsprechende Tickets mit Zuzahlung genutzt werden können, ohne dass der geldwerte Vorteil über der steuerlichen Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von 44 Euro pro Monat liegt.