Körperliche Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht!

Gewalt an Frauen zeigt sich in vielen Formen. Zum Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung (06. Februar) wollen wir darauf aufmerksam machen, dass von den 200 Millionen Frauen und Mädchen auch Betroffene in Deutschland sind. Dagegen muss national wie international gekämpft werden.

In Deutschland ist hierfür wichtig, dass endlich eine strafrechtliche Verfolgung der Täter:innen ermöglicht wird. Das Versprechen in Deutschland gezielter gegen geschlechterspezifische Gewalt vorzugehen, wurde bereits durch die Unterzeichnung der Istanbul Konvention gegeben. Durch Maßnahmen wie die Grundfinanzierung von Frauenhäusern und eine klare Strategie, die durch eine zentrale Stelle ausgearbeitet und koordiniert wird, könnte die Umsetzung endlich glücken. Hier ist die Bundesregierung gefordert, endlich zu handeln.

„Gewalt gegen Frauen geht uns alle an. Die Genitalverstümmelung an Mädchen ist ein klarer Menschenrechtsverstoß, der Millionen von Betroffenen Schmerzen, Scham und Traumata durchleben lässt,“ sagt die Vorsitzende der EVG-Bundesfrauenleitung, Nadja Houy.

International ist durch das Programm des UN-Bevölkerungsfonds und UNICEF die Möglichkeit für lokale Anlaufstellen weltweit geschaffen worden. 

Mehr Informationen unter:

https://www.un.org/en/observances/female-genital-mutilation-day

https://www.hilfetelefon.de/gewalt-gegen-frauen/genitalverstuemmelung.html

Wenden Sie sich an das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (08000 116 016)