Klimaschutzgesetz: EVG begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes

Die EVG hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Donnerstag begrüßt. Danach sind Teile des Klimaschutzgesetzes verfassungswidrig, weil diese nicht weit genug gehen. So fehlen unter anderem ausreichende Vorgaben für die Emissionsminderung ab 2031, entschieden die Richter.

„Das Klimaschutzgesetz war sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung - allerdings nur ein halbherziger“, kommentierte der Stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert das Urteil.

Die Verfassungsrichter beklagten unter anderem, dass vor allem die heutige Jugend ab 2030 unzumutbar hohe Lasten tragen müsse. Die Maßnahmen der Bundesregierung für den Klimaschutz reichten nicht aus und würden notwendiges Handeln auf später verschieben. Daher sei ab 2030 ein deutlich radikaleres Handeln notwendig.

Die Bundesregierung muss nun das Klimaschutzgesetz auch im Interesse der Generationengerechtigkeit bis Ende 2022 nachbessern und die Minderungsziele für die Zeit ab 2030 bis zur Klimaneutralität 2050 genauer regeln. 

„Der Schienenverkehr ist das Rückgrat der sozial-ökologischen Verkehrswende in Deutschland und Europa. Nur mit einer starken Schiene lassen sich die Klimaziele im Verkehrssektor erreichen,“ so Burkert. Die EVG fordere schon lange, die Eisenbahn als umweltfreundliches Verkehrsmittel besser zu finanzieren und die Netze und Verkehre massiv auszubauen. 

Nur wegen der Corona-Pandemie und des Lockdowns konnten die Reduktionsziele im vergangenen Jahr eingehalten werden. Strukturell hat sich aber nichts geändert. „Für die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene bedarf es mehr finanzieller Mittel und politische Unterstützung – das erwarten wir von der zukünftigen Bundesregierung“, so Burkert weiter. Was konkret nötig ist, wurde kürzlich in den EVG-Anforderungen zur Bundestagswahl formuliert.