Infrastrukturvorhaben im Verkehr - Gesetzesentwurf setzt falsche Schwerpunkte

Die Ampelkoalition will die Umsetzung von Infrastrukturvorhaben im Verkehrsbereich deutlich beschleunigen. Dafür hat das Bundesverkehrsministerium jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die EVG fordert, diesen Entwurf noch einmal grundlegend zu überarbeiten. Wir befürworten die Ziele des Gesetzes. Allerdings setzt das Ministerium in seinem Entwurf die falschen Schwerpunkte. Positiv stimmen die beiden ebenfalls vorgelegten Eckpunktepapiere, wodurch weitere Maßnahmen angekündigt werden.

Klar ist, dass das Bauen von Verkehrsprojekten beschleunigt werden muss. Oft vergehen Jahrzehnte. Die Folge: erhebliche Kostensteigerungen, anhaltende Kapazitätsengpässe im Schienennetz und Stagnation bei der Verkehrswende. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf werde der Bund Schieneninfrastrukturprojekte jedoch nicht spürbar beschleunigen, heißt es in der Stellungnahme, die die EVG eingereicht hat. „Es besteht sogar die Gefahr, dass übergeordnete Ziele beim Klimaschutz und der Verkehrsverlagerung konterkariert werden.“ Denn:

  • Die Vorschläge der „Beschleunigungskommission Schiene“, die die Bundesregierung eingesetzt hat, fehlen völlig. „Wir fordern, dass das BMDV die Vorschläge der von ihm selbst eingesetzten Kommission ernst nimmt und auch die weiteren Beschleunigungsmaßnahmen umsetzt, die im Kommissionsbericht als „Moderne-Schiene-Gesetz“ gebündelt sind.“
  • Auch ist noch nicht mit der Überarbeitung der Bundesverkehrswegeplanung begonnen worden. Die hat sich die Ampelkoalition im Regierungsprogramm vorgenommen, und sie ist auch zwingend notwendig, um zu sehen, ob die dort vorgesehenen Vorhaben klimapolitisch überhaupt noch sinnvoll sind. Dennoch will das Ministerium auch Fernstraßenprojekte fördern. Das ist aus unserer Sicht unangemessen.

Der Entwurf muss noch einmal grundlegend überarbeitet werden. Für die EVG ist klar: Vordringlich ist auskömmliche Finanzierung der Schieneninfrastruktur. Dafür müssen die Mittel für Aus- und Neubau erheblich aufgestockt werden. Die zur Verfügung stehenden Investitionsmittel müssen auf den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur konzentriert werden; bei den Fernstraßen dagegen kann es nicht mehr um den Ausbau, sondern nur noch um Ersatzinvestitionen gehen.

Positiv sind die beiden jetzt ebenfalls vorgelegten Eckpunktepapiere („Eckpunktepapier der Bundesregierung zum beschleunigten Aus- und Neubau“ sowie „Eckpunkte zur Beschleunigung von Baumaßnahmen an der Schieneninfrastruktur über Standardisierungen“). Denn darin werden „weitere geeignete Maßnahmen zur beschleunigten Kapazitäts- und Effizienzsteigerung der Schieneninfrastruktur“ angekündigt – „unter besonderer Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen des Abschlussberichts der Beschleunigungskommission“. Zudem sind Standardisierung der Bestandsaufnahme und artenschutzrechtliche Maßnahmen zwischen Umwelt- und Verkehrsministerium vereinbart, um auf diese Weise Verfahren zu vereinfachen und die Beschleunigung der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen an der Schieneninfrastruktur sowie der Elektrifizierung und Reaktivierung von Strecken zu erreichen. Diese Ankündigungen gilt es nun zügig umzusetzen.