Guter Abschluss bei Erfurter Bahn möglich

EVG und Arbeitgeber der Erfurter Bahn GmbH (EB) erörterten die Struktur eines möglichen Tarifabschlusses, der von dem noch ausstehenden Tarifabschluss zum Branchentarifvertrag für den SPNV abhängig ist. Das heißt, nur wenn der Abschluss zum Branchentarifvertrag SPNV in einem bestimmten Rahmen bleibt, wird es ohne weitere Verhandlungen zu diesem Tarifabschluss kommen.

EVG und Arbeitgeber der Erfurter Bahn GmbH (EB) erörterten die Struktur eines möglichen Tarifabschlusses, der von dem noch ausstehenden Tarifabschluss zum Branchentarifvertrag für den SPNV abhängig ist. Das heißt, nur wenn der Abschluss zum Branchentarifvertrag SPNV in einem bestimmten Rahmen bleibt, wird es ohne weitere Verhandlungen zu diesem Tarifabschluss kommen.

Vorgesehen ist:

  • Angleichung Monatstabellenentgeltniveau des HausTV an das Branchentarifvertragsniveau SPNV bis 31. Dezember 2017
  • Erreichen des vollen Wertes der Fahrzulage von 6,65 Euro deutlich vor dem 31. Dezember 2017
  • Erweiterung der 56-Stundenruhen auf 60 Stunden
  • Kürzung der Nichtanrechnung von Verspätungszeiten von 15 auf 5 Minuten
  • Vereinbarung einer Öffnungsklausel für einen Erschwerniszulagenkatalog für den Werkstattbereich

Nach Abschluss für den Branchentarifvertrag SPNV wird entschieden, ob weitere Tarifverhandlungen
erforderlich sind.