Gute Tarifverträge bringt nicht der Weihnachtsmann, sondern deine EVG!

Vor gut einem Jahr haben wir unseren Forderungen zur Tarifrunde 2018 bei der DB AG mit zahlreichen Aktionen Nachdruck verleihen. Nicht zuletzt mit einem massiven Warnstreik, der den gesamten Fernverkehr bundesweit zum Erliegen gebracht hat.

Wenn wir nicht gemeinsam so erfolgreich gewesen wären, müsstest Du im kommenden Jahr auf so einiges verzichten:

  • Verbesserte Betriebliche Altersvorsorge: insgesamt 3 Prozent, mindestens 75 Euro, plus 10 Prozent Bonus. (Ausnahme bildet die DB Dialog: Betriebliche Altersvorsorge: insgesamt 2 Prozent, mindestens 50 Euro, plus 10 Prozent Bonus.)
  • Wegezeitentschädigung: Für jede volle Stunde Wegezeit, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht, werden 10 Euro Wegezeitentschädigung gezahlt. Teilzeitkräfte werden gleichgestellt.
  • Erhöhte Zulagen: Ab Januar gibt es Verbesserungen im Zulagensystem, so verbessert sich z. B. die Sonntags- und Nachtzulage.

Außerdem gibt es noch einmal 2,6 % mehr Geld zum 1. Juli 2020 – dann tritt auch das EVG-Wahlmodell II in Kraft. Auch bei der zweiten Stufe entscheidest Du selbst, ob Du die 2,6 % als höheres Entgelt ausgezahlt haben möchtet oder ob Du dafür weitere sechs zusätzliche Urlaubstage oder eine Arbeitszeitverkürzung willst.

Seit Anfang Dezember informiert Dich der Arbeitgeber über das Wahlmodell II. Diese Möglichkeit, mehr Freizeit statt mehr Geld zu wählen, gäbe es ohne die EVG nicht. Wie das funktioniert, haben wir hier in einem kleinen Film aufgezeigt:

In diesem Sinne wünschen wir einen guten Start ins neue Jahr.