EVG-Wahlmodell: Du willst mehr Urlaub? Dann sag Bescheid!

Der Arbeitgeber fragt derzeit Deine Wahl für die zweite Stufe des EVG-Tarifabschlusses ab.

Du allein hast mit dem EVG-Wahlmodell die komplette Entscheidungsfreiheit, ob Du ab 1. Januar 2018

  • 2,6 Prozent mehr Geld oder
  • sechs Tage mehr Urlaub oder
  • eine Stunde Arbeitszeitverkürzung erhältst.

Wichtig: Wenn Du mehr Urlaub oder die Arbeitszeitverkürzung willst, musst Du das deinem Arbeitgeber mitteilen. Wenn Du nichts sagst, bekommst Du automatisch die 2,6 % mehr Geld!

Du kannst Deine Wahl jedes Jahr ändern! Das musst Du Deinem Arbeitgeber dann jeweils bis zum 30. Juni mitteilen.

Mit unserem Tarifabschluss haben wir erstmals überhaupt eine solche Wahlmöglichkeit vereinbart. Ein moderner Abschluss: Du kannst nach Deinen Bedürfnissen entscheiden!