EVG fordert sofortige Bundesmittel nach EuGH Urteil zur SPNV-Trassenpreisbremse
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag die deutsche SPNV-Trassenpreisbremse für nicht EU rechtskonform erklärt. Welche konkreten Auswirkungen dies auf bereits genehmigte Trassenpreise hat, ist noch offen – klar ist jedoch: Auf den Nah- und Regionalverkehr kommen erhebliche Mehrkosten zu.
Die EVG sieht nun den Bund in der Verantwortung:
- Ausgleich von bis zu zwei Milliarden Euro an zusätzlichen Kosten, die durch das Urteil entstehen. Ohne diesen Ausgleich drohen Angebotskürzungen und Abbestellungen im Nah- und Regionalverkehr.
- Erhöhung der jährlichen Dynamisierung der Regionalisierungsmittel auf mindestens fünf Prozent statt bisher drei Prozent – das ist wegen der stark gestiegenen Energie- und Betriebskosten notwendig.
- Sicherung von Verkehrsangeboten und Arbeitsplätzen im gesamten SPNV durch eine dauerhafte, verlässliche Finanzierung.
Ohne diese Maßnahmen müssten die Länder das Angebot im Nah- und Regionalverkehr drastisch reduzieren. Die EVG erinnert den Bund an seine Zusage aus dem Koalitionsvertrag, steigende Kosten abzufedern, den Status quo zu sichern und Spielräume für zusätzliche Verkehrsangebote zu schaffen.
Statement vom EVG-Vorsitzenden Martin Burkert:
„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs erhöht massiv den Druck auf Verkehrsminister Schnieder. Er muss jetzt endlich handeln und noch in diesem Jahr ein neues Trassenpreissystem vorlegen, das ab 2027 greifen kann. Obwohl eine Reform des Trassenpreissystems im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, hat sich Schnieder bisher kaum bewegt. Das Urteil ist der allerletzte Warnschuss für Schnieder. Bleibt er weiter untätig, explodieren die Preise und die Bahnkunden zahlen die Quittung.“