EVG fordert Evaluierung der Trilateralen Vereinbarung - Eigenleistungsquote der DB Sicherheit endlich erhöhen
Die Sicherheit der Beschäftigten im DB‑Konzern hängt entscheidend davon ab, dass vereinbarte Maßnahmen auch tatsächlich greifen. Das ist unter anderem ein Ergebnis der EVG-Sicherheitskonferenz vergangene Woche in Essen. Daher sehen wir bei der Trilateralen Vereinbarung (TriLa) zwischen DB AG, Konzernbetriebsrat und EVG einen deutlichen Handlungsbedarf.
Die TriLa von 2019 enthält einen umfassenden Maßnahmenkatalog – darunter die klare Zielsetzung, die Eigenleistungsquote der DB Sicherheit auf 90 % zu erhöhen, Qualifizierungen auszubauen und Vorfälle besser zu erfassen. Während Einzelpunkte wie die einheitliche Vorfalldatenbank oder das Bedrohungsmanagement umgesetzt wurden, bleibt das zentrale Element der Vereinbarung weit hinter den Zusagen zurück: Die Eigenleistungsquote liegt aktuell nur bei rund 60 %, vorgesehen wären längst mindestens 75 %.
Gerade angesichts zunehmender Übergriffe (siehe EVG-Sicherheitsumfrage) auf Beschäftigte ist dieses Defizit nicht akzeptabel. Die EVG fordert daher eine ehrliche und umfassende Evaluation der Trilateralen Vereinbarung sowie die konsequente Umsetzung aller offenen Maßnahmen. Sicherheit braucht klare Regeln - und das Einlösen gegebener Versprechen.
Die rechtlichen Grundlagen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene – vom ILO‑Übereinkommen 190 über die europäische Rahmenvereinbarung bis zum Arbeitsschutzgesetz – schaffen dabei einen verbindlichen Rahmen. Sie zeigen zugleich: Die betriebliche Mitbestimmung spielt eine zentrale Rolle. Betriebsräte haben den klaren Auftrag, Arbeits- und Gesundheitsschutz zu überwachen, Beschwerden aufzunehmen und beim Thema Sicherheit aktiv mitzugestalten.
Für die EVG ist klar: Eine starke Mitbestimmung und eine funktionsfähige Trilaterale Vereinbarung sind unverzichtbar, um die Beschäftigten wirksam zu schützen. Gemeinsam mit unseren Betriebsräten werden wir uns dafür einsetzen.