DB Station & Service + DB Netz = InfraGO: GBRe und EVG sichern die Interessen der Beschäftigten

Es ist geschafft! Die Kolleg:innen in den beiden großen DB-Infrastrukturbetriebe werden durch die Verschmelzung keinerlei Nachteile erleiden. So sehen es die klar gesetzten Leitplanken mit dem Arbeitgeber vor. Die Gesamtbetriebsräte (GBRe) beider Unternehmen haben jetzt eine Verfahrensregelung im Sinne der Mitbestimmung vereinbart. Der Übergang in die gemeinsame InfraGO erfolgt zum Jahreswechsel.

© Deutsche Bahn

Hier die wesentlichen Punkte der Vereinbarung:

Beschäftigungssicherung:
Alle Mitarbeitenden behalten ihre Arbeitsverhältnisse! Kein Personalabbau, keine Verschlechterung der Beschäftigungsbedingungen oder Änderungskündigungen aufgrund der Verschmelzung!

Beschäftigungsbedingungen:
Entgeltleistung, Urlaub, Zulagen, betriebliche Altersvorsorge usw. basieren auf Tarifverträgen oder Konzernbetriebsvereinbarungen gelten ohne Einschränkungen weiter; auch alle Betriebsvereinbarungen vor Ort und die allermeisten Gesamtbetriebsvereinbarungen

Fortbestand der Wahlbetriebsstruktur:
Die heutigen acht Wahlbetriebe der DB Station & Service werden unverändert fortgeführt. Das heißt auch, alle Betriebsräte, Jugend– und Auszubildendenvertretungen und Schwerbehindertenvertrauenspersonen bleiben weiter zuständig.

Organisation:
Der neue Geschäftsbereich Personenbahnhöfe wird für mindestens 5 Jahre eingerichtet und die Overheadstrukturen in den Querschnittsbereichen für mindestens 3 Jahre unverändert aufrechterhalten. Das ermöglicht Prozesssicherheit und vernünftiges Zusammenwachsen „ohne Schnellschüsse“.

Die Bundesregierung hatte die Zusammenlegung im Sinne einer „gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte“ gefordert und im Gegenzug eine deutliche Ausweitung der Finanzierung in Aussicht gestellt. Die EVG wird die Einhaltung dieser Zusagen in den anstehenden Haushaltsberatungen einfordern!