DB AG Honorierung Wissensvermittlung: Aufnahme der Verhandlungen - Zeiten für Wissensvermittlung dokumentieren!

Die Kompetenz- bzw. Wissensvermittlung am Arbeitsplatz muss besser honoriert werden. Das hatten wir in der Tarifrunde 2018 mit der DB AG als Verhandlungsverpflichtung vereinbart. In Kürze werden die entsprechenden Verhandlungen beginnen.

Die EVG Tarifkommission DemografieTV und TV Arbeit 4.0 hat dazu eine Forderung erarbeitet, die wir dem Arbeitgeber in der ersten Verhandlungsrunde übergeben werden.

Die neue Regelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 umgesetzt werden. Hierfür müssen mit dem Arbeitgeber noch die Berechnungsgrundlagen und Umsetzungszeitpunkte bestimmt werden.

Daher sollten die betroffenen Kolleginnen und Kollegen geleistete Zeiten der Wissensvermittlung ab 1. Januar 2020 dokumentieren. Damit meinen wir Zeiten, die Kompetenzvermittlung oder Betreuung bei neu eingestellten Kolleginnen und Kollegen oder die Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmer*innen, Nachwuchskräften oder Praktikant*innen beinhalten.

Die Tarifverhandlungen zur Honorierung von Wissensvermittlung am Arbeitsplatz beginnen im März 2020. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir die vorsorgliche Dokumentation der Zeiten. Dafür stellen wir ein eigens entwickeltes Formular zur Verfügung.