DB AG: Bestehende Sozial- und Tarifbestimmungen erhalten

Die EVG wird keiner Maßnahme zustimmen, die sich negativ auf bestehende Sozial- und Tarifbestimmungen auswirkt. Das hat der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner hinsichtlich der außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrates der DB AG am Freitag deutlich gemacht. „Dank unseres Demografie-Tarifvertrages darf Niemandem, der mindestens zwei Jahre bei der DB AG beschäftigt ist, betriebsbedingt gekündigt werden“, stellte Kirchner fest. „Dieses von der EVG verhandelte Kündigungsverbot schützt unsere Mitglieder jetzt im Zuge des beabsichtigten Konzernumbaus“, so Kirchner.

Die EVG wird keiner Maßnahme zustimmen, die sich negativ auf bestehende Sozial- und Tarifbestimmungen auswirkt. Das hat der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner hinsichtlich der außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrates der DB AG am Freitag deutlich gemacht. „Dank unseres Demografie-Tarifvertrages darf Niemandem, der mindestens zwei Jahre bei der DB AG beschäftigt ist, betriebsbedingt gekündigt werden“, stellte Kirchner fest. „Dieses von der EVG verhandelte Kündigungsverbot schützt unsere Mitglieder jetzt im Zuge des beabsichtigten Konzernumbaus“, so Kirchner.

Der EVG-Vorsitzende forderte zugleich Klarheit über die Zukunft des Dienstleistungsbereichs. Die Vereinbarung, diesen als Kerngeschäft der DB AG zu begreifen, müsse auch weiterhin gelten. „Wir werden uns massiv gegen die Ausweitung von Werkverträgen, Subunternehmerleistungen oder Leiharbeit wehren“, kündigte Kirchner an. Dies gelte nicht nur für den Bereich der DB AG sondern für die Bahnbranche ganz allgemein.

Gleiches gelte für Überlegungen, Projektgesellschaften im Bereich der DB Regio zu gründen, die das Ziel haben, durch die Absenkung von bestehenden Tarif- und Sozialleistungen in den Ausschreibungswettbewerb im Schienenpersonennahverkehr einzusteigen. „Solchen Plänen werden wir nicht zustimmen“, so Alexander Kirchner.

Nach Maßgabe der EVG muss die Erhöhung von Pünktlichkeit und Qualität im Mittelpunkt der jetzt einzuleitenden Maßnahmen stehen. Dies gelte sowohl für den Schienenpersonenverkehr, wie auch für den Schienengüterverkehr. „Wir werden nur jene Maßnahmen unterstützen, die zur Erreichung dieser Ziele beitragen. Alles andere wird nicht unsere Zustimmung finden“, erklärte Kirchner. Über die erreichten Fortschritte bei der Steigerung von Pünktlichkeit und Qualität müsse dem Aufsichtsrat regelmäßig, einmal im Quartal, berichtet werden.

Die EVG erwarte, dass bei jeder Maßnahme im Zuge des beabsichtigten Konzernumbaus die Folgen für die Personalplanung, ebenso wie deren wirtschaftlicher Nutzen aufgezeigt werden. „Entscheidungen, die aus unserer Sicht nicht zielführend sind, werden wir rigoros ablehnen“, stellte der EVG-Vorsitzende fest.