Branche SPNV: Tarifvertrag zur Regelung von Kurzarbeit - Regelung für 2021 gefordert!

Fair nach vorne ‐ Sicherheit für 2021! Die weitreichenden Auswirkungen der Corona‐Pandemie sind auch für das Jahr 2021 absehbar. Für den Fall der Einführung von Kurzarbeit wollen wir für unsere EVG Mitglieder Regelungen schaffen, mit denen wir diesen Herausforderungen begegnen und unsere Kolleginnen und Kollegen in dieser Situation bestmöglich unterstützen.

Deshalb hat die EVG die Geschäftsführungen und Arbeitgeberverbände aufgefordert, Regelungen bis Ende des Jahres 2021 zu vereinbaren. Fair nach vorne heißt für unsere Mitglieder konkret: Eine tarifvertragliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf mindestens 90 % des Nettoentgelts.

So schaffen wir es, die wirtschaftlichen Nachteile, die durch das Kurzarbeitergeld entstehen würden, abzufedern und Sicherheit zu schaffen. Betriebsbedingte Kündigungen während der Ankündigungsfrist der Kurzarbeit selbst und bis zwei Monate nach Beendigung der Kurzarbeit sind nach unserer Forderung zu einer Regelung von Kurzarbeit ausgeschlossen.

Wir lassen niemanden zurück. Diese Krise bewältigen wir nur gemeinsam.