BEV: Erster Schritt der Tarifreform steht

Die EVG konnte nach schwierigen Verhandlungen mit dem Bundeseisenbahnvermögen (BEV) neue Tarifverträge LTV-BEV und AnTV-BEV vereinbaren. Diese sollen ab 1. Juli 2015 in Kraft treten.

Die EVG konnte nach schwierigen Verhandlungen mit dem Bundeseisenbahnvermögen (BEV) neue Tarifverträge LTV-BEV und AnTV-BEV vereinbaren. Diese sollen ab 1. Juli 2015 in Kraft treten.

Wesentliche Inhalte sind:

  • Die Tarifregelungen der Tarifverträge Ost und West werden jeweils in einen gemeinsamen Tarifvertrag LTV-BEV und AnTV-BEV zusammengeführt.
  • Die seit Jahren gekündigten Tarifbestimmungen zur Jährlichen Zuwendung und zum Urlaubsgeld werden wieder in Kraft gesetzt.
  • Für alle Beschäftigten in Ost und West gleiche Jährliche Zuwendung und Urlaubsgeld in Höhe der bisherigen Westbezüge. Der Bemessungssatz in Höhe von 82,14 Prozent für die Jährliche Zuwendung wird nicht mehr abgeschmolzen.
  • Anhebung des Jubiläumsgeldes auf die gewährten Sätze der Beamten des BEV.

Verhandlungsoption zu weiteren materiellen Punkten für die nächste Einkommensrunde im Frühjahr 2016. Die EVG-Tarifkommission hat dem Verhandlungsergebnis einstimmig zugestimmt.

In einem zweiten Schritt sollen die Tarifverträge LTV-BEV und AnTV-BEV zu einem Tarifvertrag für alle BEV-Beschäftigten zusammengeführt werden.