Betreuung während Corona: EVG setzt verlängerte Freistellungsregelungen durch

Auch wenn die epidemische Lage nationaler Tragweite im März ausgelaufen ist: die Corona-Pandemie haben wir leider noch längst nicht überwunden. Der Gesetzgeber hat aufgrund der weiterhin hohen Corona-Inzidenzen die Freistellungsregelungen zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen verlängert.

Die EVG konnte nun die im "Bündnis für unsere Bahn" vereinbarten Freistellungsregelungen für unsere Mitglieder erneut verlängern.

Eltern haben Anspruch auf weitere 50 Tage und Alleinerziehende auf 100 Tage Freistellung zur Kinderbetreuung. Vorausgesetzt, Betreuungseinrichtungen wurden aufgrund von Corona geschlossen oder das Kind muss in Quarantäne.

Hierbei gibt es einen Entgeltausgleich von 80 Prozent des Bruttoentgeltes, jedoch maximal 100 Prozent des Nettoentgeltes. Diese Regelungen sind zunächst bis 23. September befristet.

Auch die Regelungen zur Pflege naher Angehöriger konnten wir bis 30. Juni 2022 verlängern. Somit haben Pflegende weiterhin Anspruch auf 20 Tage Freistellung für das Jahr 2022 bei vollem Entgeltausgleich.

Der EVG ist es wichtig, dass ihr euch trotz der weiterhin hohen Belastung durch die Pandemie um eure Kinder und zu pflegenden Angehörigen kümmern könnt.

Detailliertere Informationen rund um das Thema Corona und Freistellungsansprüche findet ihr hier.

Mitglied der EVG zu sein, lohnt sich. Das zeigt sich immer wieder.