BesPR West: Laufbahnwechsel nach § 20 Eisenbahnlaufbahnverordnung

Seit der Bahnreform haben zahlreiche verbeamtete Kolleginnen und Kollegen von einem Laufbahnwechsel profitiert. In der Anfangszeit, nach der Bahnreform von 1994, noch durch den Regelaufstieg und ab 2012 dann durch einen Laufbahnwechsel nach § 20 der Eisenbahn-Laufbahnverordnung (ELV).

Seit 2012 konnten etwa 500 Kolleginnen und Kollegen für den Laufbahnaufstieg nach § 20 ELV in die nächsthöhere Laufbahn zugelassen werden. In der aktuellen Aufstiegsrunde befinden sich 71 Kolleginnen und Kollegen für die Zulassung in den gehobenen Dienst.

Dieser ausbildungsfreie Laufbahnwechsel für besonders geeignete Beamtinnen und Beamte muss auch bei weiter sinkenden Beamtenzahlen, im DB Konzern, seitens des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) angeboten werden.

Dafür setzen wir uns ein. Darum Liste 1 - EVG wählen!