BAHN-BKK: Abschluss in Tarifrunde 2022 erzielt

Durch den aktuellen Entwurf eines Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG), den die Bundesregierung Ende Juni beschlossen hat, kommen in Zukunft finanzielle Belastungen auf die gesetzlichen Krankenkassen und deren Beitragszahler zu.

Dieser Tarifabschlussträgt diesen Entwicklungen (GKV-FinStG) Rechnung.

Trotz alledem konnten wir für die EVG-Mitglieder bei der BAHN-BKK durchsetzen:

  • Betriebsbedingte Kündigungen werden bis zum 31. Dezember 2023 ausgeschlossen.
  • Eine Einmalzahlung in Höhe von 1.100 Euro für alle vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmenden der BAHN-BKK (Teilzeitbeschäftigte anteilig) sowie für alle Auszubildenden der BAHN-BKK in Höhe von 340 Euro.
  • Eine lineare Entgelterhöhung von 1,4 % ab 1. Januar 2023für alle Arbeitnehmenden der BAHN-BKK; auch die Ausbildungsvergütungen werden um 1,4 % ab 1. Januar 2023 erhöht.
  • Zukünftig bestehen Freistellungsmöglichkeiten bis zu 10 Tagen nach § 2 Pflegezeitgesetz bei einer auftretenden Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen beispielsweise eines Kindes oder der eigenen Eltern.
  • Auch die Möglichkeit zur individuellen Wahrnehmung eines Sabbaticals wurde tarifvertraglich festgehalten; hierzu kann ein individueller Gleitzeitaufbau von bis zu 300 Stunden gewährt werden.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2023.Sollten die gesetzlichen Regelungen des GKV-FinStG nicht zu den erwarteten finanziellen Belastung für die BAHN-BKK führen, haben wir mit der Arbeitgeberseite weitere Tarifverhandlungstermine für den 21. Oktober und den 10. November 2022 vereinbart.

Diese möglichen Nachverhandlungen haben das Ziel, den jetzigen Tarifabschluss positivweiterzuentwickeln.