Armutszeugnis Armutsbericht

Als ungenügend bezeichnet die EVG die Bemühungen der Regierung, die soziale Ungerechtigkeit in Deutschland zu beseitigen. Am Mittwoch hatte das Bundeskabinett den 6. Armuts- und Reichtumsbericht gebilligt. „Der Armutsbericht der Bundesregierung ist gleichzeitig ein Armutszeugnis“, sagte der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert. „Vor allem die Tatsache, dass immer mehr Erwerbstätige von Armut betroffen sind, ist erschütternd.“

Gerade in Zeiten der Pandemie wird geringes Erwerbseinkommen für viele zur Armutsfalle. Im Verkehrsbereich sind das vor allem die Beschäftigten in den Servicebereichen. Besonders Frauen, vor allem Alleinerziehende, sind gefährdet. Sie stecken oft in der Teilzeitfalle oder üben Minijobs aus - auch wegen nicht ausreichender Angebote zur Kinderbetreuung und einer ungleichen Verteilung von Sorge- und Erziehungsarbeit. „Hier brauchen wir dringend Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit und eine Überführung von Minijobs in sozialversicherungspflichte Beschäftigung“, so Burkert weiter.

„Gemeinsam mit dem DGB fordern wir, den Mindestlohn auf mindestens 12 Euro anzuheben und die Tarifbindung zu stärken.“

Auch Senior*innen sind in zunehmendem Maße von Armut bedroht. Es muss einen dauerhaften Rentenzugang ohne Abschläge mit 63 Jahren und nach mindestens 45 Beitragsjahren für alle Generationen geben. Zudem braucht es eine gesetzliche Rente, die allen im Alter ein Leben in Würde ermöglicht und Ausdruck der Anerkennung von langjähriger Beitragszahlung ist, einschließlich Zeiten der Kindererziehung und Pflege.