Förderung des Einzelwagenverkehrs: EVG begrüßt Entscheidung der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat am Mittwoch die deutsche Beihilferegelung in Höhe von 600 Millionen Euro zur Förderung des Einzelwagenverkehrs genehmigt. Diese ist Teil des Klima-Aktionsprogramms 2030 der deutschen Bundesregierung. Diese hat sich als Ziel gesetzt, bis 2030 den Anteil des Schienengüterverkehrs auf mindestens 25% zu erhöhen.

„Dafür haben wir uns massiv eingesetzt,“ begrüßte der stellvertretende Vorsitzende der EVG, Martin Burkert, die Entscheidung. Es sei ein erster Schritt in die richtige Richtung. „Nur mit der Verlagerung auf die Schiene werden die Pariser Klima- und die Green Deal Ziele im Verkehr erreicht. Der Einzelwagenverkehr schütze das Klima: Er vermeidet 22.000 Lkw-Fahrten täglich und so ca. 1,7 Millionen Tonnen CO2-Emissionen jährlich“, so Burkert weiter.

Die Beihilfemaßnahme, die bis zum 30. November 2025 läuft, zielt darauf ab, den Einzelwagen-Güterverkehr kostengünstiger zu gestalten und damit zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene beizutragen. Er macht rund ein Viertel des Schienengüterverkehrs in Deutschland aus und bietet den Zugang zum europäischen Schienengüterverkehrsnetz. Die Beihilfe wird in Form von direkten Zuschüssen an Schienengüterverkehrsunternehmen gewährt, die im Einzelwagenverkehr tätig sind.

„Wir erwarten, dass auch die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität“ weitere Maßnahmen zur Förderung des Schienengüterverkehrs vorschlägt. Denn das System Schiene ist die Lösung, um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Im Europäischen Jahr der Schiene 2021 müssen weitere Schritte folgen“, betonte Martin Burkert.