Tarifvertrag bei Keolis/eurobahn ist unter Dach und Fach

Der Tarifabschluss der EVG mit Keolis/eurobahn steht. Rund 97 Prozent unserer Mitglieder, die an der Urabstimmung teilgenommen haben, haben Ja zum vorliegenden Verhandlungsergebnis gesagt. Diese überwältigende Zustimmung erkennt die herausragenden Leistungen all derer an, die sich in einem harten und letztlich erfolgreichen Arbeitskampf für die Ziele der EVG und ihrer Mitglieder eingesetzt haben“. Das hat der EVG-Vorsitzende Torsten Westphal deutlich gemacht.

„Mit diesem eindeutigen Votum sind wir am Freitagvormittag in den Bundesvorstand gegangen. Nachdem auch dieser zugestimmt hat, haben wir einen Tarifabschluss, der eine gerechte Entlohnung aller Beschäftigten sicherstellt. Für dieses Ergebnis haben unsere Kolleginnen und Kollegen bei Keolis/eurobahn vier Wochen lang gestreikt und damit gezeigt, dass es sich lohnt, für seine Ziele persönlich einzutreten“, erklärte Torsten Westphal.

Durchsetzen konnte die EVG für ihre Mitglieder eine Lohnerhöhung in zwei Schritten von insgesamt 5,2 Prozent; 2,6 Prozent davon als zweites EVG-Wahlmodell. Hier können die Kolleginnen und Kollegen eigenständig entscheiden, ob sie diese Erhöhung in Form von 2,6 Prozent mehr Geld, weiteren sechs Tagen mehr Urlaub oder einer Arbeitszeitverkürzung in Anspruch nehmen wollen. Weiterhin wird die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (bAV) in 2020 und 2021 angehoben, auf dann zwei Prozent. Zudem wird ab 2021 ein Zeitguthabenkonto eingeführt. Wenn schon Überstunden gemacht werden, soll der Ausgleich im Sinne der Beschäftigten erfolgen. Die können die auf das Zeitguthabenkonto eingezahlte Mehrarbeit später ganz individuell nutzen - etwa zur Pflege der Angehörigen, zur kurzfristigen Kinderbetreuung oder auch einen längeren Urlaub. Wieder in Kraft gesetzt wurde auch der SozialSicherungs-Tarifvertrag, der Mitgliedern der EVG besondere Leistungen bietet.

„Das ist ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann. Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass es gut ist, Mitglied einer erfolgreichen Gewerkschaft zu sein und für seine Forderungen zu kämpfen“, betonte der Vorsitzende der EVG.

Die Streikenden seien in den vergangenen Wochen von einer großen Welle der Solidarität getragen worden, die deutlich gemacht habe, dass in der EVG Gemeinschaft gelebt wird. „Das macht uns alle unheimlich stolz. Arbeitskämpfe sind innerhalb von Tarifauseinandersetzungen ein legitimes Mittel. Das jetzt vorliegende Ergebnis zeigt, dass der Streik notwendig war, sonst hätten wir nicht so ein gutes Ergebnis für die Kolleginnen und Kollegen rausholen können“, stellte Torsten Westphal fest.

Nachdem am Freitagmittag die Widerrufsfrist abgelaufen ist, tritt der Tarifabschluss rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft. Bis zum Ende der Laufzeit, die für den 28.2.2021 vereinbart wurde, gilt die Friedenspflicht.