Ruhetagsplanung DB Fernverkehr: Mitmachen bei der Abfrage des Arbeitgebers

Bei DB Fernverkehr startet der Arbeitgeber derzeit eine Abfrage zum Jahresruhetagsplan. Zwei Planungsmodelle stehen zur Auswahl. Die EVG empfiehlt, sich an der Abfrage zu beteiligen.

Hintergrund: Im Konzern gelten künftig zwei unterschiedliche Tarifregelungen, die Auswirkung auf die Ruhetagsplanung haben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die gültigen Tarifverträge in vollem Umfang anzuwenden. Da er aber nicht die Gewerkschaftszugehörigkeit der Beschäftigten abfragen darf, hat er zwei Planungsmodelle entwickelt, die sich an den unterschiedlichen tarifvertraglichen Regelungen orientieren.

Modell 1 orientiert sich an den tariflichen Regelungen der EVG. Wer sich dafür entscheidet, behält alle derzeit gültigen Planungskriterien und kann auch alle zukünftigen betrieblichen Regelungen in Anspruch nehmen:

  • Ruhetagsplan mit der 72er Wochenendruhe (im Bordservice)
  • Schichttausch und Blockungen
  • weiterer Ausbau der persönlichen Arbeitszeitsouveränität
  • Umsetzung der Ergebnisse der betrieblichen Arbeitszeitprojekte (z.B. Individualisierung der persönlichen Arbeitszeit).

Modell 2 lässt eine weitere Individualisierung der Arbeitszeit nicht zu. 

Die EVG sagt ganz klar: Es gibt keinen Grund, sich an der Abfrage nicht zu beteiligen. Wer den Brief des Arbeitgebers beantwortet und Modell 1 wählt, verstößt gegen keinen Tarifvertrag, kein Gesetz und auch sonst gegen nichts. Er sichert sich vielmehr die Ansprüche aus dem Tarifvertrag der EVG. Wir haben die tariflichen Grundlagen geschaffen, um die Belastung der Beschäftigten zu senken und Eure Souveränität bei der Arbeitszeitplanung zu sichern.