49-Euro-Deutschlandticket: Fehler des 9-Euro-Tickets nicht wiederholen!

Noch zwei Monate, dann soll es an den Start gehen: das 49-Euro-Deutschland-Ticket. Der Verkehrsausschuss des Bundestages hatte am Mittwoch zu einer Anhörung hierzu und zum entsprechenden Gesetzentwurf eingeladen. Dabei gab es durchweg Zustimmung zum 49-Euro-Ticket, auch wenn noch Fragen bei der Umsetzung und bei der Finanzierung bestehen. Auch die EVG begrüßt das Ticket, mahnte aber an, dass bei seiner Einführung nicht die Fehler des 9-Euro-Tickets wiederholt werden dürfen.

Das Deutschlandticket könne neuen Schwung in die Verkehrswende bringen, so EVG-Verkehrsexperte Matthias Pippert vor dem Verkehrsausschuss. Dafür müsse die Infrastruktur ausgebaut, in Personal und in Fahrzeuge investiert werden. Er wies darauf hin, dass die Ampelkoalition sich in ihrem Koalitionsvertrag zu einem Ausbau des ÖPNV bekannt habe; dieser Festlegung müssten nun die entsprechenden Taten folgen. 

Der Erfolg des 9-Euro-Ticket sei auf dem Rücken der Beschäftigten erreicht worden; das dürfe sich beim 49-Euro-„Deutschlandticket“ nicht wiederholen. SPNV-Aufgabenträger und Eisenbahnunternehmen müssten rechtzeitig vor dem Sommerreiseverkehr Maßnahmen treffen können, um Überlastungssituationen wie im Sommer 2022 zu vermeiden.

Die Anschubfinanzierung für das 49-Euro-Ticket ist richtig, die Einnahmeverluste der Verkehrsunternehmen müssen aber auch über das Jahr 2023 vollständig ausgeglichen werden. Es ist vor allem aber unabdingbar, dass die Finanzierung des SPNV insgesamt deutlich verbessert wird. Das Angebot im ÖPNV und SPNV muss konsequent und flächendeckend ausgeweitet werden. Das kostet deutlich mehr Geld, als Bund und Länder bislang zugesagt haben.

Und: Es geht natürlich alles nicht ohne Menschen, die im SPNV und im ÖPNV arbeiten (wollen). Deswegen gilt es, die Arbeit hier attraktiv zu machen. Durch eine gute Bezahlung – für die die EVG in der aktuell angelaufenen Tarifrunde kämpft – und allgemein durch gute Arbeitsbedingungen. Dazu gehört auch die Absicherung der Beschäftigten bei einem Betreiberwechsel – durch Tariftreuegesetze und einen geregelten Personalübergang. Kollege Pippert forderte, dass daneben auch die Sicherheit in Zügen, Bussen und Verkehrsstationen sowie die Ausbildung eigenen Personals in die Ausschreibungsbedingungen im SPNV/ÖPNV mit aufgenommen werden müssten: Ausbildung ist die beste Methode gegen Fachkräftemangel.