25. November: Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen
Politische Debatten lenken mit rassistischen Untertönen ab, aber aktuelle Zahlen zeigen ein erschütterndes Bild: Jeden zweiten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem (Ex-)Partner ermordet. Hier erfährst du warum das neue Gewalthilfegesetz nur ein Anfang ist und was jetzt wirklich zählt.
"Fragen Sie mal ihre Töchter" entgegnet Bundekanzler Friedrich Merz, gefragt nach seinen rassistisch anmutenden Äußerungen zum "Problem mit dem Stadtbild" und suggeriert damit, dass Gewalt gegen Frauen in erster Linie ein Problem junger Frauen im öffentlichen Raum ist, dazu eins, das mit Migartion im Zusammenhang steht - und, dass er als Kanzler sich dessen annimmt.
Das Bundeskriminalamt stellt kurz vor dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25.11. die aktuellen Zahlen vor: Die "geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Straftaten" sind im Jahr 2024 wieder angestiegen, insbesondere im häuslichen Umfeld. Jeden zweiten Tag wird in Deutschland eine Frau vom (Ex-)Partner ermordet, nahezu 200.000 weibliche Opfer wurden im letzten Jahr polizeilich bekannt. Die Gefahr für Frauen lauert also nicht in erster Linie im "Stadtbild": Die Täter kommen fast immer aus dem nahen Umfeld - es sind nicht nur Partner, Söhne, Väter, es sind auch Chefs, Kollegen, Bekannte. Dabei zieht sich die Täterschaft durch alle sozialen Schichten, Alterstufen und sind unabhängig von der Herkunft.
„Diese alarmierenden Zahlen zeigen, dass wir JETZT handeln müssen. Und zwar nicht, indem wir migrantisch gelesene Personen als Probleme im Stadtbild deklarieren, sondern mit echtem Opferschutz“, so Cosima Ingenschay (stellv. EVG-Vorsitzende). "Das neu verabschiedete Gewalthilfegesetz (GewHG) ist überfällig und muss nun auch wirklich schnell umgesetzt werden."
Das Gesetz verpflichtet die Länder, bis 2027 ein flächendeckendes Netz von Schutz- und Beratungsstellen aufzubauen, mit Mindeststandards für Frauenhäuser. Der Bund steuert 2,6 Milliarden Euro zur Finanzierung bei – verteilt zwischen 2027 und 2036. Ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder gilt verbindlich ab 1. Januar 2032.
"Es braucht einen Anspruch, der auch real wird" so Ingenschay "unabhängig von Einkommen, Aufenthaltsstatus, Herkunft, Behinderung, Sprache. Zusätzlich: digitale Beratungsangebote und ausreichend Schutzräume."
Nadja Houy, Vorsitzende der EVG-Bundesfrauenleitung, betont: „Gewalt gegen Frauen ist kein privates Problem, sondern ein strukturelles – und damit auch betriebsintern relevant. Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsrecht verpflichtet, für die Sicherheit aller Beschäftigten zu sorgen, also auch vor Gewalt am Arbeitsplatz." Hier setzt die EVG an - Übergriffe durch Kund:innen, Übergriffe von Vorgesetzten, Konflikte unter Mitarbeitenden oder häusliche Gewalt, die ins Arbeitsleben hineinwirkt. Der Arbeitgeber ist in der Verantwortung. Houy sieht ein wirksames Instrument in der Gefährdungsbeurteilung, die nicht nur physische, sondern auch psychische Risiken einbezieht: "Wendet euch an eure Betriebsräte, das ist immer die richtige Adresse."
Die EVG leistet auch praktische Hilfe bei Übergriffen im Betrieb: Durch Schulungen für Mitglieder, Sensibilisierung von hauptamtlichen Mitarbeitenden und das eigene Notfalltelefon „Ruf Robin“, das allen offensteht, die Unterstützung brauchen.
Infobox: Hilfe & Anlaufstellen
- Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: 08000 116 016 (kostenfrei, 24/7, mehrsprachig)
- Online-Beratung: www.hilfetelefon.de
- Polizei-Notruf: 110
- Adressen von Frauenhäusern/Beratungsstellen: über Frauenhauskoordinierung abrufbar
- EVG-Notfalltelefon: Ruf Robin