2016: Das ändert sich für Beschäftigte und Rentner

Wie zu jedem Jahreswechsel, treten auch zum 1. Januar 2016 wieder zahlreiche Änderungen in Kraft. Viele davon betreffen Beschäftigte und Rentner/innen. Auf der einen Seite werden abhängig Beschäftigte bei der Einkommenssteuer entlastet: z.B. durch steigende Grundfreibeträge und höhere Kinderfreibeträge. Dadurch steigt der Anteil des Einkommens, der nicht von der Steuer erfasst wird. Andererseits kann es sein, dass davon bei den einzelnen Arbeitnehmer/innen nicht viel übrig bleibt: Denn gleichzeitig erhöhen viele Krankenkassen ihre Beiträge.

 

Wie zu jedem Jahreswechsel, treten auch zum 1. Januar 2016 wieder zahlreiche Änderungen in Kraft. Viele davon betreffen Beschäftigte und Rentner/innen.

Auf der einen Seite werden abhängig Beschäftigte bei der Einkommenssteuer entlastet: z.B. durch steigende Grundfreibeträge und höhere Kinderfreibeträge. Dadurch steigt der Anteil des Einkommens, der nicht von der Steuer erfasst wird. Andererseits kann es sein, dass davon bei den einzelnen Arbeitnehmer/innen nicht viel übrig bleibt: Denn gleichzeitig erhöhen viele Krankenkassen ihre Beiträge.

Einige Änderungen in Kürze:

  • Der Steuergrundfreibetrag steigt um 180 Euro auf 8.652 Euro (für Paare: 17.304 Euro).
  • Der Kinderfreibetrag steigt um 96 auf 4608 Euro im Jahr. Die weiteren Freibeträge für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung bleiben unverändert - so kommen pro Kind und Jahr 7248 Euro zusammen.
  • Das Kindergeld steigt um zwei Euro pro Monat. Für das erste und zweite Kind gibt es dann 190 Euro, für das dritte 196, für jedes weiter 221 Euro.
  • Empfänger von Grundsicherungsleistungen (für Arbeitsuchende, im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten monatlich zwischen drei und fünf Euro mehr. Der Hartz-IV-Regelsatz steigt auf 404 Euro.
  • Viele gesetzlich Krankenversicherte müssen mit höheren Beiträgen rechnen. Die Zusatzbeiträge sind je nach Kasse unterschiedlich.
  • Zum 1. Januar tritt das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Seine Wirkung soll es ein Jahr später entfalten: Dann soll die Umstellung auf die künftigen fünf Pflegegrade und das neue Begutachtungsverfahren erfolgen. Das Jahr 2016 dient vor allem der Vorbereitung.
  • Der steuerpflichtige Rentenanteil für Neurentner des Jahres 2016 beträgt 72 Prozent. Das heißt: Nur noch 28 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente bleibt steuerfrei.

Mehr Informationen gibt es hier: www.dgbrechtsschutz.de/fuer/arbeitnehmer/das-aendert-sich-2016-fuer-beschaeftigte/