2. Seminar der EVG Landessenioren NRW in Boppard

Zur traditionellen BFW - Seminarreihe Senioren in der EVG begrüßte der Vorsitzende der NRW Landessenioren, Wolfgang Aßheuer, die Teilnehmer in Boppard. Er hatte dafür auch hochkarätige Referenten geladen.

So referierte am ersten Tage der Hauptversichertensprecher der KVB, Michael Welon-Neuer, über Neuerungen aus dem Bereich der KVB sowie aus der Pflege. Für den zweiten Tag konnte Wolfgang die Kollegen Bernhard Haasler und Hermann-Josef Müller gewinnen. Haasler informierte die Kolleginnen und Kollegen über die Anfänge im Freifahrwesen, über die Anfänge der individuellen Versteuerung dieser Leistung aus dem freiwilligen Sozialleistungskatalog und die Fortschreibung der steuerlichen Bemessungsgrenze auf derzeit 50 € pro Monat. "Wofür brauch ich noch eine Gewerkschaft" - unter diesem Titel verbarg sich Teil II seines spannenden Vortrags. Herrlich pointiert stellte Bernhard dar, warum es gerade als Mitglied der Seniorengruppen wichtig und richtig ist, nach wie vor einer großen und starken Familie der Gewerkschaftsmitglieder anzuhören.

Hermann-Josef Müller informierte die Kolleginnen und Kollegen über die seit dem Frühjahr existierende Möglichkeit, Freifahrten über eine App per Smartphone zu lösen. Diese App ist für aktive Mitarbeitende und deren Angehörige, aber auch Rentner:innen und Pensionär:innen und deren Angehörige gedacht. Nachdem man registriert ist und sich angemeldet hat, kann man loslegen. Zuerst muss ein Voucher (Gutschein) gebucht werden. Bei der Buchung eines Vouchers legt man fest, welche Fahrvergünstigung (TagesTicket M Fern, RegioTicket M 50 H/R) in Anspruch genommen werden soll. Mit dem Erwerb des Vouchers wird der steuerliche Sachbezugswert und ggf. das persönliche Kontingent belastet. Der Voucher ist sechs Monate lang gültig, berechtigt aber noch nicht zur Fahrt.

Verglichen mit der Buchung an einem DB-Automaten ist ein Voucher die gezogene Fahrvergünstigung (z.B. ein TagesTicket M Fern) ohne handschriftlich eingetragenen Geltungstag. 

Zur steuerlichen Behandlung gilt folgendes: Versteuert werden die Tickets in dem Monat, in dem sie ausgestellt wurden. Der steuerliche Sachbezugswert beträgt z. Zt. für das TagesTicket M Fern F in der 1. Klasse: 79,27 Euro; 2. Klasse: 47,35 Euro. Für Kinder ab 6 und unter 15 Jahren mit Tages-Ticket M Fern F Kind werden die halben Sachbezugswerte versteuert. Die mtl. Freigrenze liegt bei 50 Euro, d.h. ein TagesTicket M Fern F 2. Klasse ist – sofern keine weiteren Mitarbeiterfahrten im Monat genutzt werden – steuerlich frei. 

Zur steuerlichen Bemessungsgrenze von derzeit 50 € pro Monat zählen auch die Sachbezugswerte, die von den Familienangehörigen im Rahmen der Fahrvergünstigungen gebucht wurden. Irritierend, so bemängelten die Teilnehmenden, ist allerdings die Aussage, dass das TagesTicket M Fern mit Zuzahlung nicht kontingentiert ist und das persönliches Freifahrtkontingent nicht belastet wird. Letzteres ist zwar richtig, dennoch muss man die 50 Euro Grenze im Blick haben!