
Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetz 2018 – 2020 (Entwurf): Dienst- und Versorgungsbezüge sollen erhöht werden
Die Dienst- und Versorgungsbezüge sollen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes zum 1. März 2018 (rückwirkend), zum 1. April 2019 sowie zum 1. März 2020 linear angehoben werden.