
Anwendung der EVG-Tarifverträge für unsere Mitglieder geklärt!
Tarifpluralität ist Fakt in vielen Betrieben der Deutschen Bahn. Die Arbeitgeber versuchen aber immer wieder, ihre Folgen zu umgehen - durch einseitige Anwendung von Tarifregelungen.
Tarifpluralität ist Fakt in vielen Betrieben der Deutschen Bahn. Die Arbeitgeber versuchen aber immer wieder, ihre Folgen zu umgehen - durch einseitige Anwendung von Tarifregelungen.
EVG-Erfolg für Beschäftigte in Teilzeit! Demnach erhalten diese Kolleginnen und Kollegen Überzeitzuschläge für Mehrarbeit, die sie oberhalb ihrer individuellen Jahresarbeitszeit geleistet haben. Die EVG hatte ihre Mitglieder zu Geltendmachungsschreiben für die Mehrarbeit aus dem Jahr 2018 (Zahltag Januar 2019) aufgerufen. Dies führte zum Erfolg.
Aufgrund einer tariflichen Regelung einer anderen Organisation, hat der Arbeitgeber in einigen Betrieben bereits mit einer Abfrage bezüglich der Überzeit aus dem Jahr 2019 begonnen. Er fragt dabei ab, ob man die Überzeit ausgezahlt, in die betriebliche Altersvorsorge bAV einbringen oder in das Langzeitkonto Lzk übertragen möchte.
Das BAG hat mit Urteil vom 19.12.2018 (10 AZR 231/18) entschieden, dass Überzeitzuschläge für Teilzeitbeschäftigte nicht erst dann anfallen, wenn die Arbeitszeit eines Vollzeitarbeitnehmers überschritten wird.
Die EVG hat das „Bündnis für die Bahn“ auf den Weg gebracht. Seine Umsetzung hängt davon ab, dass wir dafür die entsprechenden tariflichen Vereinbarungen mit der DB AG finden.
Seit dem 1. Januar sind die neuen Regelungen zur Arbeitszeitberechnung und zu Wegezeiten in Kraft. Für jede volle Stunde betrieblich notwendiger Wegezeit, die bei Firmenreisen außerhalb der angerechneten Arbeitszeit liegt, werden 10 Euro Wegezeitentschädigung gezahlt. Angerechnet werden bis zu 8 volle Stunden reine Wegezeit pro Reisetag.
Die Arbeitgeber fordern derzeit die Beschäftigten auf, den Rest-Urlaub noch in diesem Jahr zu nehmen. Hintergrund: Laut Bundesurlaubsgesetz und Rechtsprechung dazu ist das Kalenderjahr auch das Urlaubsjahr. Eine Übertragung des Resturlaubs in das folgende Jahr ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Wenn aus geplanten fünf Stunden am Ende fast sechs werden und die Zahl der Teilnehmenden auch beim letzten Thema noch dreistellig ist - dann kann man von einem Erfolg sprechen. Das gilt für die jüngste Zukunftswerkstatt, in deren Verlauf unter anderem das Forderungspaket der EVG für die anstehende Tarifrunde im NE-Bereich erörtert wurde.
Die Deutsche Bahn hat angekündigt, in allen Unternehmen künftig nur noch die Tarifverträge der Gewerkschaft anzuwenden, die die meisten Mitglieder hat. Hintergrund ist das Tarifeinheitsgesetz (TEG), das nun auch bei der DB AG greift.
Lange Zeit war die Deutsche Bahn nicht bereit, einen Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket zu zahlen - bis wir das „Bündnis für unsere Bahn“ ins Leben gerufen haben. Da konnten wir die DB AG, im Rahmen unserer erfolgreichen Tarifverhandlungen, darauf verpflichten, einen Teil der Kosten für die Fahrkarte zum Arbeitsplatz und zurück zu übernehmen. Diesen Anspruch haben wir tarifvertraglich abgesichert.