EVG setzt verlängerte Corona‐Regelungen bei der DB AG durch
In den vergangenen Wochen sind die Corona-Infektionen wieder rasant gestiegen. Es trifft Erwachsene wie Kinder gleichermaßen. Deswegen haben wir reagiert und gehandelt.
In den vergangenen Wochen sind die Corona-Infektionen wieder rasant gestiegen. Es trifft Erwachsene wie Kinder gleichermaßen. Deswegen haben wir reagiert und gehandelt.
Diesmal verhandeln wir gemeinsam. Für die Mitglieder der unterschiedlichsten Tarifkommissionen innerhalb der EVG war das gar keine Frage. Mehr als 100 Vertreterinnen und Vertreter waren Mitte November in Fulda zusammengekommen, um gemeinsam erste Grundlagen für die nächste Tarifrunde zu legen.
„Lasst Euch nicht einreden, dass hohe Lohnforderungen automatisch zur Inflation führen. Das lässt sich aus uns vorliegenden Statistiken keinesfalls herauslesen“. Mit dieser klaren Aussage räumte Reinhard Bispinck in der jüngsten „Zukunftswerkstatt“ mit einem häufig vorgebachten Argument der Arbeitgeberseite auf.
Das Thema Geld war auch in Oberhausen ein beherrschendes der Veranstaltung „Tarif vor Ort“. In der „Alten Zinkfabrik“ diskutierten zahlreiche interessierte Mitglieder der EVG mit Tarifvorstand Kristian Loroch sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Tarifabteilung mögliche Inhalte und Abläufe der Tarifrunde 2023.
Seit gut einem Jahr wird bei der Deutschen Bahn das Tarifeinheitsgesetz (TEG) angewendet. Doch die Zuordnung, in welchem Betrieb welche Tarifverträge angewendet werden, steht nach wie vor auf wackligen Beinen. Die EVG ist nach wie vor bereit, auf Basis der gesetzlichen Vorgaben für mehr Transparenz zu sorgen.
Beschäftigte der Deutschen Bahn haben per Tarifvertrag Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. An diesen Tagen können sie an Maßnahmen der allgemeinen und politischen Bildung teilnehmen.
Die bisherigen Leistungen des Wo-Mo-Fonds wurden überarbeitet. Für alle förderberechtigten EVG-Mitglieder in DB-Unternehmen heißt das: Du kannst ab sofort für dieses Jahr bis zu 150 Euro Zuschuss beantragen!
Gute Nachrichten! Deine EVG hat beim Arbeitgeber erreicht, dass auch die Kolleg:innen, die nach Auszahlung der IAP aus einem Betrieb ohne EVG-Tarifvertrag in einen EVG-Betrieb gewechselt haben, die 2.850 Euro Inflationsausgleichsprämie (IAP) bekommen.
Die Regelungen im Tarifvertrag sind eindeutig: „Arbeitnehmer, die zum Tragen von Unternehmensbekleidung (UBK) verpflichtet sind, erhalten für die Umkleidevorgänge (...) eine pauschale Entschädigung in Höhe von monatlich 50 Euro.“ So steht es im Paragraf 48a.
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