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DB AG Wegezeitentschädigung: Zu unserem Info „APP rechnet falsch!“: Arbeitgeber stellt Vordruck zur Verfügung

DB AG Wegezeitentschädigung: Zu unserem Info „APP rechnet falsch!“: Arbeitgeber stellt Vordruck zur Verfügung

Seit dem 1. Januar sind die neuen Regelungen zur Arbeitszeitberechnung und zu Wegezeiten in Kraft. Für jede volle Stunde betrieblich notwendiger Wegezeit, die bei Firmenreisen außerhalb der angerechneten Arbeitszeit liegt, werden 10 Euro Wegezeitentschädigung gezahlt. Angerechnet werden bis zu 8 volle Stunden reine Wegezeit pro Reisetag.