„Corona-Kinderkrankengeld“ beschlossen - Finanzierung problematisch
Die bereits angekündigte Anpassung beim Kinderkrankengeld kommt. Der Bundesrat hat am Montag das Vorhaben in einer Sondersitzung bestätigt.
Die bereits angekündigte Anpassung beim Kinderkrankengeld kommt. Der Bundesrat hat am Montag das Vorhaben in einer Sondersitzung bestätigt.
Im Rahmen der aktuellen Corona-Verordnungen will der Bund das Kinderkrankengeld 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 für Alleinerziehende/Ein-Eltern-Familien) gewähren. „Dieses Vorhaben ist als eine ergänzende Maßnahme in der aktuellen Situation zu begrüßen“, sagte der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert.
Im Bereich der Familienpolitik treten 2021 einige Neuerungen und Anpassungen in Kraft. Wir haben einen Blick darauf geworfen und die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Mit dem Jahreswechsel tut sich einiges im Bereich Rente. So gilt ab 1. Januar 2021 die neue Grundrente, von der viele Menschen mit geringen Renten profitieren werden. Auch für Betriebsrentner*innen gibt es gute Nachrichten: Der seit 2020 geltende Freibetrag für Krankenversicherungsbeiträge auf Versorgungsbezüge steigt. Zudem gelten in der Rentenversicherung und Grundsicherung neue Werte.
Im Bereich Gesundheit und Pflege gibt es mit dem neuen Jahr einige Änderungen und Neuerungen. Wir haben die wichtigsten für euch zusammengefasst.
Eltern sollen in der aktuellen Corona-Pandemie entschädigt werden, wenn sie ihre Kinder aufgrund verlängerter Schulferien, ausgesetztem Präsenzunterricht oder Hybridunterricht zuhause betreuen müssen. Das soll aktuellen Planungen zufolge im Infektionsschutzgesetz ergänzt werden. Diese Regelung gilt weiterhin für Kinder bis zu 12 Jahren oder wenn diese behindert und hilfebedürftig sind.
Die letzte Sitzungswoche des Bundestages vor Weihnachten hält eine erfreuliche Botschaft bereit: Der Bundestag hat am Mittwochabend mit dem Jahressteuergesetz 2020 beschlossen, dass die monatliche Freigrenze für einen steuerfreien Bezug von Sachleistungen ab dem 1. Januar 2022 von 44 Euro auf 50 Euro angehoben wird.
Im Kampf gegen die weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie und zum Schutz von Menschen mit bestimmten Risikofaktoren werden ab sofort Schutzmasken ausgegeben.
Wieder einmal zeigt sich, wie wichtig es war, im „Bündnis für unsere Bahn“ frühzeitig Regelungen zu treffen, die jetzt zum Tragen kommen. Wir konnten mit dem AGV MOVE vereinbaren, dass bislang nicht in Anspruch genommene Freistellungstage zur coronabedingten Kinderbetreuung ins neue Jahr übertragen werden.
Gute Nachricht für die Versicherten der BAHN BKK: Der aktuelle Zusatzbeitrag (1,2 Prozent) bleibt zu Beginn des kommenden Jahres unverändert.