Ausblick 2020 für den Bereich Gesundheit und Pflege
Auch im Bereich Gesundheit und Pflege treten 2020 Änderungen in Kraft. Wir geben einen Ausblick.
Auch im Bereich Gesundheit und Pflege treten 2020 Änderungen in Kraft. Wir geben einen Ausblick.
Die EVG fordert die Arbeitgeber in unserem Organisationsgebiet auf, in der anhaltenden Corona-Krise ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
Am Freitag wird der Gesetzentwurf zur Einführung einer Grundrente in Erster Lesung im Bundestag beraten. Die EVG drängt auf ein zügiges parlamentarisches Verfahren und ruft die CDU/CSU-Fraktion dazu auf, ihre Blockadehaltung zu beenden.
Wie kann Pflege bezahlbar bleiben, ohne Betroffene finanziell zu überlasten? Wie kann verhindert werden, dass Eigenanteile an pflegebedingten Kosten immer weiter steigen? Fragen, die nicht nur die EVG-Senior*innen umtreiben. Der EVG-Bundesvorstand hat hierzu ein Positionspapier verabschiedet. Für die EVG ist klar: Pflege ist eine gesamt-gesellschaftliche Aufgabe und muss solidarisch finanziert werden.
Die Sorge vor neuerlichen Einschränkungen wächst. Was ist, wenn Schulen und Kindergärten wieder geschlossen werden? Nicht zuletzt um klare Regelungen zu setzen, haben wir die Tarifverhandlungen mit der DB AG - im Rahmen des „Bündnis für unsere Bahn“ - vorgezogen und konnten so für Euch vereinbaren:
Die Bundesregierung hat die bereits 2019 beschlossene EU-Vereinbarkeitsrichtlinie bislang nicht umgesetzt. Die Richtlinie sieht zehn Tage Vaterschaftsurlaub direkt nach der Geburt des Kindes vor.
„Noch immer liegt die Hauptlast der Care-Arbeit bei Frauen. Noch immer wird diese Arbeit nicht ausreichend gewürdigt und honoriert. Dabei zeigt die aktuelle Lage in drastischer Form, wie wichtig und wie wertvoll sie ist“, sagt EVG-Vize Martin Burkert.
Im Bereich der Familienpolitik treten 2021 einige Neuerungen und Anpassungen in Kraft. Wir haben einen Blick darauf geworfen und die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Im Kampf gegen die weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie und zum Schutz von Menschen mit bestimmten Risikofaktoren werden ab sofort Schutzmasken ausgegeben.
Mit dem Jahreswechsel tut sich einiges im Bereich Rente. So gilt ab 1. Januar 2021 die neue Grundrente, von der viele Menschen mit geringen Renten profitieren werden. Auch für Betriebsrentner*innen gibt es gute Nachrichten: Der seit 2020 geltende Freibetrag für Krankenversicherungsbeiträge auf Versorgungsbezüge steigt. Zudem gelten in der Rentenversicherung und Grundsicherung neue Werte.