EVG fordert Abschaffung der Doppelverbeitragung von Krankenversicherungsbeiträgen auf Betriebsrenten

Der Sozialpolitische Ausschuss der EVG hat auf seiner Frühjahrssitzung in Fulda die vollständige Abschaffung der Doppelverbeitragung von Krankenversicherungsbeiträgen auf Betriebsrenten gefordert. „Dass mit Beginn des neuen Jahres ein Freibetrag von knapp 160 € eingeführt wurde, sorgt für eine erste Entlastung. Das reicht uns aber nicht aus. Wir fordern, dass es überhaupt keine Doppelverbeitragung mehr gibt - und das so schnell wie möglich“, sagte der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert.

„Millionen von Rentnerinnen und Rentner werden seit 2004 jedes Jahr aufs Neue benachteiligt, weil sie nicht nur den Arbeitnehmeranteil auf ihre Betriebsrente zahlen müssen, sondern zusätzlich auch den Arbeitgeberanteil. Das ist unfair und überhaupt nicht nachvollziehbar“, kritisierte Martin Burkert.

Zusammen mit dem DGB habe die EVG mit der Einführung eines Freibetrags jetzt einen ersten Erfolg erzielt. „Nun werden wir alles daran setzen, dass die noch bestehenden Ungerechtigkeiten so schnell wie möglich beseitigt und die Doppelverbeitragung in Gänze abgeschafft wird“, erklärte der stellvertretende EVG-Vorsitzende.

Einig seien sich EVG und DGB auch in der Forderung, die aus dem jetzt eingeführten Freibetrag resultierenden Einnahmeausfällen aus Steuermitteln zu finanzieren. „Diese Kosten dürfen auf keinen Fall den Beitragszahlenden aufgebürdet werden“, betonte Martin Burkert.