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Entscheidung zur Steuer auf Renten noch dieses Jahr: „Doppelbesteuerung muss ausgeschlossen werden“

Entscheidung zur Steuer auf Renten noch dieses Jahr: „Doppelbesteuerung muss ausgeschlossen werden“

Der Bundesfinanzhof (BFH) will noch in diesem Jahr über die umstrittene Rentenbesteuerung entscheiden. Für EVG und DGB ist klar: eine Doppelbesteuerung muss grundsätzlich ausgeschlossen werden. Seit 2005 werden Renten zu einem wachsenden Anteil besteuert, abhängig vom Rentenbeginn. Ab 2040 sollen gesetzliche Renten komplett besteuert werden.

Renten-Doppelbesteuerung: Bundesfinanzhof macht wegweisende Vorgaben - Politik muss jetzt handeln!

Renten-Doppelbesteuerung: Bundesfinanzhof macht wegweisende Vorgaben - Politik muss jetzt handeln!

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am Montag erstmals genaue Vorgaben gemacht, wie eine etwaige doppelte Besteuerung von Renten zu ermitteln ist. „Die beiden BFH-Urteile sind wegweisend und im Sinne der Forderungen der EVG. Wir fordern gemeinsam mit dem DGB schon lange von der Politik, dafür zu sorgen, dass eine Doppelbesteuerung von Renten ausgeschlossen wird“, erklärt der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert.

Rente mit 73: "Arbeitgeberinstitut fern jeder Realität"

Rente mit 73: "Arbeitgeberinstitut fern jeder Realität"

Mit scharfer Kritik hat die EVG auf den Vorschlag des arbeitgebernahen Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) reagiert, wonach der Renteneintritt zukünftig bei 73 Lebensjahren liegen sollte. Damit könnten angeblich Rentenniveau und Rentenbeiträge stabil gehalten werden. Die für die Sozialpolitik zuständige stellvertretende EVG Vorsitzende Regina Rusch-Ziemba bezeichnete den Vorschlag als „weltfremd“ und „Stimmungsmache gegen die Gesetzliche Rentenversicherung“. „Das Institut hat offenbar jede Bodenhaftung und damit den Realitätssinn verloren. Ich empfehle einfach mal den Schreibtisch im wohlklimatisierten Büro zu verlassen und sich stattdessen vor Ort mit der Realität vertraut zu machen“, so Rusch-Ziemba.