EVG begrüßt EuGH-Urteil zum „vergabespezifischem Mindestlohn“
Die EVG hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuHG) zum „vergabespezifischen Mindestlohn“ begrüßt. Danach kann ein Unternehmen von einem öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es nicht bereit ist, seinen Beschäftigten den geltenden vergabespezifischen Mindestlohn zu bezahlen.