DB AG: Bestehende Sozial- und Tarifbestimmungen erhalten
Die EVG wird keiner Maßnahme zustimmen, die sich negativ auf bestehende Sozial- und Tarifbestimmungen auswirkt. Das hat der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner hinsichtlich der außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrates der DB AG am Freitag deutlich gemacht. „Dank unseres Demografie-Tarifvertrages darf Niemandem, der mindestens zwei Jahre bei der DB AG beschäftigt ist, betriebsbedingt gekündigt werden“, stellte Kirchner fest. „Dieses von der EVG verhandelte Kündigungsverbot schützt unsere Mitglieder jetzt im Zuge des beabsichtigten Konzernumbaus“, so Kirchner.