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EVG begrüßt EuGH-Urteil zur Entsenderichtlinie
Die EVG hat die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur EU-Entsenderichtlinie begrüßt. Demnach müssen in einem Betrieb auch die Arbeitnehmer nach Tarif bezahlt werden, die von einem Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Land entsendet worden sind. Der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner bezeichnete den Spruch der Luxemburger Richter als "Punktsieg für das soziale Europa".