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Arbeitsgericht hält Warnstreik der EVG für verhältnismäßig

Arbeitsgericht hält Warnstreik der EVG für verhältnismäßig

Der zweite bundesweite Warnstreik der EVG hat am Freitagmorgen wie geplant begonnen. Nach Auskunft der Streikleitung haben die Mitglieder der EVG in den 50 bestreikten Betrieben pünktlich um 3:00 Uhr morgens die Arbeit niedergelegt. Mit ihrem Arbeitskampf will die EVG Druck auf die Arbeitgeber ausüben, in der Tarifrunde 2023 endlich verhandlungsfähige Angebote vorzulegen, die auf die von den Tarifkommissionen beschlossenen Forderungen eingehen.