KVB: Vertreterversammlung 2016
Rüdiger Rupp, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KVB, eröffnete die Vertreterversammlung der KVB am 21. September in Gaimersheim bei Ingolstadt.
Rüdiger Rupp, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KVB, eröffnete die Vertreterversammlung der KVB am 21. September in Gaimersheim bei Ingolstadt.
Bundestag berät über Fortsetzung der Besoldungskürzung für Bundesbeamtinnen und -beamte
Die Wochenarbeitszeit von Beamtinnen und Beamten des Bundes muss von derzeit 41 Stunden gemäß Arbeitszeitverordnung auf durchschnittlich 39 Stunden sinken. Das heißt, die wöchentliche Arbeitszeit muss an das Tarifniveau im öffentlichen Dienst angeglichen werden.
Gerade in den vergangenen Monaten rückte die Bedeutung des öffentlichen Dienstes und der Daseinsvorsorge für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft ins Zentrum medialer Aufmerksamkeit. Wer aber von der unverzichtbaren Arbeit der im öffentlichen Dienst Beschäftigten redet, darf über die Arbeitsbedingungen nicht schweigen.
Die zweite Erhöhungsstufe des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes - BBVAnpG 2016/2017 - erfolgt zum 1. Februar 2017.
Für die Belange der schwerbehinderten Menschen setzt sich die EVG besonders ein. Die Interessen der behinderten Beschäftigten werden von einer Vielzahl von EVG'lern vertreten. Die jährliche Arbeitstagung der Schwerbehinderten- und Besonderen Schwerbehindertenvertrauenspersonen und ihrer Stellvertreter fand im Dezember in Baiersbronn statt.
Die derzeit ungünstige Situation bei den Erstattungszeiten liegt nach unseren Erkenntnissen insbesondere an der erforderlichen Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze zum 01.01.2017, wodurch KVB-intern Kapazitäten gebunden wurden.
Im Februar 2017 steigen die Entgelte für die Tarifkräfte des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) um 2,35 Prozent. Damit wird der zweite Schritt des Tarifabschlusses umgesetzt, den die EVG im vergangenen Jahr erreicht hat.
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) braucht wegen der Ausweitung der Lkw-Maut mehr Personal. Zu den neuen Aufgaben im Bundesamt hat die DB JobService GmbH daher am Dienstag in Köln eine Infoveranstaltung durchgeführt.
Was lange währt, wird endlich gut! Mit Beschluss vom 10. April 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) unsere Rechtsauffassung bestätigt, wonach auch die zugewiesenen Beamtinnen und Beamten der DB AG im Schichtdienst bei bestimmten Tätigkeitsunterbrechungen (gemäß § 19 EZulV a.F.) ein Anrecht auf die Schichtzulagen Zulagen SZ 1 - SZ 5 (nach § 20 Abs. 5 EZulV a.F.) haben.