Besoldungs- und -versorgungsanpassung zum 1.2.2017

Die zweite Erhöhungsstufe des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes - BBVAnpG 2016/2017 - erfolgt zum 1. Februar 2017.

Die Besoldung und die Versorgung für Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes, einschließlich für zugewiesene Beamte im DB-Konzern, wird unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes (TVöD) vom 29. April 2016 in zwei Schritten linear angehoben, um:

  • 2,2 % zum 1. März 2016 und um
  • 2,35 % zum 1. Februar 2017.

Die Erhöhung für 2016 um 2,2 % ist - wie bisher - um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz vermindert. Der Unterschiedsbetrag wird der Versorgungsrücklage zugeführt.

Dagegen entfällt für die Erhöhung zum 1. Februar 2017 eine entsprechende Verminderung.

EVG und DGB haben die nicht durchgeführte Kürzung zur Versorgungsrücklage anlässlich der 2. Erhöhungsstufe zum 01.02.2017 begrüßt, kritisieren aber die geplante Fortführung der Versorgungsrücklage bis zum Jahr 2024.