Erstattungszeiten KVB

Die derzeit ungünstige Situation bei den Erstattungszeiten liegt nach unseren Erkenntnissen insbesondere an der erforderlichen Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze zum 01.01.2017, wodurch KVB-intern Kapazitäten gebunden wurden.

Diese fehlen bei der Bewältigung z. Z. hohen Antragseingangs in der Abteilung Krankenversorgung. Die EVG ist bereits bei der Geschäftsführung der KVB und dem Vorstand der KVB vorstellig geworden.

Die KVB informiert mit einem Schreiben, wenn die von der KVB satzungsgemäß angestrebte Höchstbearbeitungszeit von 28 Tagen nicht eingehalten werden kann. Die KVB ist zuversichtlich, dass es sich um eine vorübergehende Erhöhung der Bearbeitungszeiten handelt und setzt alles daran, dass die Erledigung der Erstattungsanträge in Bälde wieder zeitnah erfolgen wird.

Die Mitarbeiter der KVB arbeiten mit Hochdruck, um die Situation zu verbessern. Vorsorglich weisen wir auf folgende Möglichkeit für KVB-Mitglieder der Beitragsklassen I, II und III (BesGr. A 1 - A 10) hin:

Nach einem Vertrag zwischen der KVB und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dürfen Arztrechnungen innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 6 Wochen beglichen werden. Wenn dies aus besonderen Gründen nicht möglich ist, so ist der Arzt unter Angabe der Gründe zu benachrichtigen. An diesem Vertrag nehmen grundsätzlich alle Ärzte teil, die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen sind.