Einigung und Abschluss im öffentlichen Dienst!
Die Unterhändler haben sich auf einen neuen Tarifvertrag für die rund 2,3 Millionen Angestellten von Bund und Kommunen geeinigt.
Die Unterhändler haben sich auf einen neuen Tarifvertrag für die rund 2,3 Millionen Angestellten von Bund und Kommunen geeinigt.
BEV lenkt gegenüber der EVG ein!
Rüdiger Rupp, alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung der KVB, eröffnete die Vertreterversammlung der KVB am 26. September in Frankfurt.
Am 15. Oktober, in der Zeit von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr, findet in München eine Beamtenpolitische Fachkonferenz für zugewiesene Beamte/Innen der DB AG statt.
Der Vorstand der KVB hat eine Anpassung des Tarifs der KVB zum 01.01.2019 beschlossen. Dabei erfolgt u. a. eine betragsgleiche Übernahme der Höchstbeträge gemäß der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) zu den beihilfefähigen Aufwendungen für Heilmittel (Tarifstelle 5).
Im Zuge der Bahnreform wurde auch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gegründet – bis heute Garant für das hohe Sicherheitsniveau im Schienenverkehr. Doch auch für das EBA ist in diesen 25 Jahren der Wandel ein steter Begleiter gewesen. Immer wieder musste sich die Behörde neu ausrichten, um sich dem technischen Fortschritt und neuen Aufgaben anzupassen.
Der Sprecher des BpA, Ralph Squire, konnte am 13. Juni 30 Teilnehmer*innen in der EVG-Zentrale in Frankfurt begrüßen. EVG Vorstandsmitglied Martin Burkert, Bereichsleiter Kristian Loroch und die Kollegen des Fachbereich Beamtenpolitik & Behörden standen als Referenten und Berichterstatter zur Verfügung.
Seit geraumer Zeit ist zu beobachten, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) dazu tendiert, fast nur noch das bisher wahr-genommene Statusamt zur Grundlage von Beurteilungen und Auswahlentscheidungen zu machen.
Vor mehr als 10 Jahren wurde im DB-Konzern die Stelle einer Ombudsfrau eingerichtet. Die Deutsche Bahn war damit eines der ersten Unternehmen, das eine solche Stelle eingerichtet hat, die derzeit von Frau Silvia Müller erfolgreich ausgeführt wird.
Die EVG hatte durch den Tarifabschluss mit der DB AG erreicht, dass die Tarifkräfte für die Teilnahme an einer Gesundheitswoche / Präventionswoche (z.B. der BAHN-BKK, der KVB oder der Vital-Kliniken) eine bezahlte Freistellung von drei Tagen erhalten können, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: