Besoldung und Versorgung: Der nächste Erhöhungsschritt kommt!
Im April steigen die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgung um 3,09 Prozent! Damit wird der zweite Schritt des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes umgesetzt.
Im April steigen die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgung um 3,09 Prozent! Damit wird der zweite Schritt des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes umgesetzt.
Die Dienst- und Versorgungsbezüge sollen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes zum 1. März 2018 (rückwirkend), zum 1. April 2019 sowie zum 1. März 2020 linear angehoben werden.
Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes (TVöD) angehoben. Das bekräftigte der Staatssekretär im Bundesinnenministerium (BMI), Dr. Teichmann, im Beteiligungsgespräch zum vorliegenden Gesetzentwurf.