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EVG und ETF kritisieren Ausnahme bei Mindestlohn im Verkehrsbereich

EVG und ETF kritisieren Ausnahme bei Mindestlohn im Verkehrsbereich

Die EVG hat die Bundesregierung aufgefordert, keinerlei Ausnahmen beim Mindestlohn im Transportgewerbe zu zulassen. „Die Zahlung von Mindestlohn ist keinesfalls beliebig, sondern muss auch weiterhin für alle Fahrten in Deutschland gelten“, machte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner in einer gemeinsam mit Europäischen Transportarbeiterföderation (ETF) verfassten Erklärung deutlich. „Mindestlohn ist unzweifelhaft auch bei Transitfahrten zu zahlen, sowohl auf der Straße, wie auch auf der Schiene", stellte Kirchner fest.

EVG fordert Weiterentwicklung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

EVG fordert Weiterentwicklung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

Die EVG spricht sich für eine Korrektur der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) aus. Das Instrument als solches hat sich bewährt, muss aber weiterentwickelt werden, so der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner in einer Anhörung des Deutschen Bundestages. Denn: der Infrastrukturbeitrag des Bundes reicht bei weitem nicht aus, um den Turnaround zu einer Verjüngung der Schienen-Infrastruktur einzuleiten.