
Lasst uns wieder feiern - Einladung zum Sommerfest 2025
Die EVG Berlin lädt alle Mitglieder des Ortsverbandes recht herzlich zum Sommerfest im Mauersegler ein. Für Getränke und Grill-Buffet ist gesorgt!
Die EVG Berlin lädt alle Mitglieder des Ortsverbandes recht herzlich zum Sommerfest im Mauersegler ein. Für Getränke und Grill-Buffet ist gesorgt!
Die Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen ist uns wichtig. Deswegen haben wir Beschäftigte mit Kundenkontakt zu ihrem Sicherheitsempfinden befragt.
Am Mittwoch, den 26. April, lädt die Betriebsgruppe Fernverkehr Karlsruhe-Mannheim-Basel im Sevicecenter Karlsruhe zum Aktionstag ein.
Das aktuelle Veranstaltungsprogramm der Seniorengruppe Stuttgart steht zum Download bereit.
Die EVG fordert die Länder Berlin und Brandenburg auf, die Ausschreibung der Berliner S-Bahn zu überdenken. Bei einer Vergabe in der derzeit geplanten Form drohten massive Nachteile für Kunden und Beschäftigte. Im Rahmen eines Parlamentarischen Abends am 18. September will die EVG ihre Position mit Politiker*innen aus Berlin und Brandenburg diskutieren.
Wir möchten euch zu unserer Online-Veranstaltung zum Thema Home-Office im Arbeitsschutz und neue Erkenntnisse beim Arbeitsschutz zu Corona. (COVID-19) einladen.
Am 26. September wird ein neuer Bundestag gewählt. Aber nicht nur auf Bundesebene wird das Kreuz gemacht, auch Berlin stimmt über die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses ab. Wir fühlen Parteien auf den Zahn. Die Mitglieder der Berliner EVG fragen, haken nach, fordern ein. Dazu haben wir SPD, Grüne, CDU, FDP und Linke zu jeweils einstündigen virtuellen Veranstaltungen eingeladen.
Zum anstehenden Fahrplanwechsel am 12. Dezember wird das TagesTicket M Fern F (2. Klasse) mit freiwilliger Zuzahlung in Höhe von 30 Cent wieder eingeführt. Grund dafür ist, dass durch die Erhöhung der Fernverkehrspreise der geldwerte Vorteil der Freifahrt 2. Klasse von 44,29 Euro die monatliche Steuerfreigrenze von 44 Euro kurzfristig überschreitet.
Der Ortsverband Saalfeld lädt alle Mitglieder, nach langer coronabedingter Pause, wieder zum traditionellen EVG-Sommerfest ein.
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus 2017 (Urteil vom 11. Juli 2017 – 1 BvR 1571/15) gibt es die Aussage, dass bestimmte Tarifverträge, trotz Tarifeinheit, nicht verdrängt werden. Die Verdrängung darf sich nicht auf „längerfristig angelegte tarifliche Ansprüche erstrecken, auf die sich Beschäftigte in ihrer Lebensplanung typischerweise einstellen und auf deren Bestand sie vertrauen können.“