EVG und Europäischer Betriebsrat schreiben Geschichte: Erstmals Mindeststandards für die europaweite Verlagerung von Arbeitsplätzen bei der DB AG vereinbart
Die EVG und der Europäische Betriebsrat (EBR) der DB AG haben erstmals die Festschreibung von sozialen Mindeststandards bei einer europaweiten Verlagerung von Arbeitsplätzen erreicht. So konnten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Buchhaltung, deren Arbeitsplätze nach Bukarest verlagert wurden, jetzt die vorrangige Weiterbeschäftigung im DB-Konzern und die Unterstützung nach bei der Suche nach alternativen Arbeitsplätzen vereinbart werden.