EVG und Europäischer Betriebsrat schreiben Geschichte: Erstmals Mindeststandards für die europaweite Verlagerung von Arbeitsplätzen bei der DB AG vereinbart

Die EVG und der Europäische Betriebsrat (EBR) der DB AG haben erstmals die Festschreibung von sozialen Mindeststandards bei einer europaweiten Verlagerung von Arbeitsplätzen erreicht. So konnten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Buchhaltung, deren Arbeitsplätze nach Bukarest verlagert wurden, jetzt die vorrangige Weiterbeschäftigung im DB-Konzern und die Unterstützung nach bei der Suche nach alternativen Arbeitsplätzen vereinbart werden.

Die EVG und der Europäische Betriebsrat (EBR) der DB AG haben erstmals die Festschreibung von sozialen Mindeststandards bei einer europaweiten Verlagerung von Arbeitsplätzen erreicht. So konnten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Buchhaltung, deren Arbeitsplätze nach Bukarest verlagert wurden, jetzt die vorrangige Weiterbeschäftigung im DB-Konzern und die Unterstützung nach bei der Suche nach alternativen Arbeitsplätzen vereinbart werden.

Festgeschrieben wurde auch der Zugang zum europaweiten, internen Stellenmarkt der DB AG sowie die Wechselmöglichkeit innerhalb des angestammten Unternehmens im Heimatland mit hoher Priorität. Weiterhin konnten Qualifikationsmaßnahmen, eine Härtefallfonds und die Möglichkeit des vorzeitigen Ruhestands vereinbart werden. Zur Klärung möglicher Streitfälle wurde eine paritätisch besetzte "Clearingstelle" vereinbart.

Die EVG begrüßt, dass es erstmals zum Abschluss einer solchen Vereinbarung auf europäischer Unternehmensebene kommen konnte. Die Verlagerung von Arbeitsplätzen der Buchhaltung nach Bukarest war von der Gewerkschaft stets scharf kritisiert worden.