Halbierung der Schienenmaut

Die Unterfinanzierung der Schieneninfrastruktur muss beendet werden, wenn Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Erreichbarkeit wieder die Markenzeichen der Eisenbahnen werden sollen. Hierzu sind im Haushalt ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen. ÖPP lehnen wir ab.

Um eine Verlagerung auf die Schiene zu erreichen, darf die Eisenbahn nicht mehr gegenüber den anderen Verkehrsträgern benachteiligt werden. Die Kosten für die Nutzung der Schieneninfrastruktur  müssen sinken; die externen Kosten (Umweltkosten) müssen dem Straßen- und Luftverkehr angelastet werden. Nicht nur Spediteure rechnen oft mit jedem Cent, auch für die Bürgerinnen und Bürger muss Bahnfahren bezahlbar bleiben. Durch eine Halbierung der Schienenmaut können die Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrsträgers Bahn gegenüber der Straße verbessert und zusätzliche Verkehre deutlich günstiger bestellt werden.

Verzerrungen im Wettbewerb der Verkehrsträger müssen beseitigt werden. So sind die Eisenbahnen aus der Stromsteuer auszunehmen. Die Schienenlärmschutzmittel müssen auf 200 Millionen Euro verdoppelt werden.

Insgesamt muss der Bund seiner Verantwortung für das Schienennetz stärker als bisher gerecht werden. Die EVG fordert deshalb ab der nächsten Legislaturperiode eine/n Bahnbeauftragte/n der Bundesregierung.