Zentrale Fachgruppe Lokfahrdienst: Das System des Personalverleihens muss auf den Prüfstand!

Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn z. B. Lokführer*innen von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers bleiben beim Verleiher. Somit beim Personaldienstleister.

Das ist die Regel und „ein solcher Geschäftsbetrieb bedarf keiner Zulassung auf der Basis eisenbahnrechtlicher Vorschriften“, so das EBA. Wir halten das für nicht ausreichend.

Recherchen von mobifair zeigen auf, dass die Verleiher nicht immer darauf achten, die eisenbahnrechtlichen Vorschriften in den EVU als Entleiher einzuhalten. Da fehlt es an Kontrollen in den Unternehmen selbst, das zusätzliches Personal einfordert, und der behördlichen Überwachung, die in diesem Bereich eine viel zu geringe Beachtung findet.

Deshalb fordern wir: Personaldienstleister brauchen eine Zulassung auf der Basis der eisenbahnrechtlichen Vorschriften.

Statt Lokführer zu mieten, sollte man bei Personalnot darüber nachdenken, Leistungen zu vermieten. Direkt in ein zugelassenes Unternehmen und nicht an einen Geschäftsbetrieb, der mit Lokführer*innen handelt. Wir werden die Politik und das EBA auffordern, hier zu handeln und alle Personaldienstleister kontrolliert in ein Register aufzunehmen.