Wir leben Gemeinschaft - Unser Motto für die PR-Wahlen 2016

Die aktuelle Situation der KVB, die Vorbereitungen zu den Personalratswahlen und Aktuelles aus dem Beamtenrecht - das waren am Dienstag die Schwerpunktthemen der Sitzung des Beamtenpolitischen Ausschusses (BpA). Die gute Nachricht zuerst: Bei den Erstattungszeiten der KVB ist Besserung in Sicht. Nach mehr als zwei Jahren Einigungsstellen-Verfahren wurde nun entschieden, dass die KVB ein klares Erstattungsziel in die Satzung aufnehmen muss: Nach 28 Kalendertagen muss jeder Erstattungsantrag bearbeitet sein.

Die aktuelle Situation der KVB, die Vorbereitungen zu den Personalratswahlen und Aktuelles aus dem Beamtenrecht - das waren am Dienstag die Schwerpunktthemen der Sitzung des Beamtenpolitischen Ausschusses (BpA). Die gute Nachricht zuerst: Bei den Erstattungszeiten der KVB ist Besserung in Sicht. Nach mehr als zwei Jahren Einigungsstellen-Verfahren wurde nun entschieden, dass die KVB ein klares Erstattungsziel in die Satzung aufnehmen muss: Nach 28 Kalendertagen muss jeder Erstattungsantrag bearbeitet sein.

„Unser Hauptziel ist erreicht“, so ordnet Sedat Karaduman, Jurist der Beamtenabteilung in der EVG das Ergebnis ein. „Uns ging es darum, mit dem Einigungsstellenverfahren den Druck auf die Spitzen der KVB und des BEV zu erhöhen. Und das ist gelungen.“ Das Verfahren habe „wie ein Damoklesschwert“ über der KVB-Spitze geschwebt. „Die Geschäftsführung wollte keine Satzungsänderung - jetzt.“ Ein Schadensersatzanspruch war nicht durchsetzbar, so Karaduman. „Das hätte den Betroffenen auf der einen Seite nichts gebracht und auf der anderen Seite Kosten verursacht, die sich letztendlich in den Beiträgen niedergeschlagen hätten.“
„Die Verantwortlichen sind jetzt gehalten, dieses Ziel zu erreichen“, würdigte auch BpA-Mitglied und Vorsitzender des HPR beim BEV Gerald Horst den Einigungsstellenspruch. Und auch Ulrich Nölkenbockhoff, Vorsitzender des BesHPR, wertet das Ergebnis als Erfolg: „Wenn die EVG und ihre Personalräte nichts gemacht hätten, wäre in dieser Hinsicht gar nichts passiert.“ Allerdings sei nun eine vernünftige Personalbemessung für die KVB erforderlich, damit das Erstattungsziel auch erreicht werden kann. Alle Bereiche der KVB müssten gründlich untersucht und neu bemessen werden. Die KVB wird jetzt ein umfassendes Maßnahmenpaket entwickeln. Mehr dazu in der nächsten imtakt.

Willi Becker, Bereichsleiter im für Beamtenpolitik zuständigen EVG-Vorstandsbereich Martin Burkert, berichtete über den Stand der Vorbereitungen für die Personalratswahlen 2016. „Wir leben Gemeinschaft - das Motto der EVG wird auch das Motto für die Personalratswahlen sein.“ 2012 hatte die EVG mit 77 Prozent der Mandate ein tolles Ergebnis erzielt - ein Ergebnis, das es im kommenden Jahr zu sichern und womöglich zu übertreffen gilt.

Dabei kommt es natürlich ganz entschieden auf die richtige Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten an. Analog zur Betriebsratswahl 2014 wird diese in einem sehr transparenten und demokratischen Verfahren erfolgen. „Meine herzliche Bitte ist: Bezieht über die Betriebs- und Dienststellengruppen bei der Kandidatenfindung möglichst alle Mitglieder mit ein.“ Der beamtenpolitische Ausschuss selbst spielt in diesem Prozess eine wichtige Rolle. Er wird die Vorschlagslisten auf seiner Herbstsitzung Ende Oktober beschließen und dem Bundesvorstand der EVG zur endgültigen Verabschiedung empfehlen.

Aber auch weitere Argumente hat die EVG auf ihrer Seite. „Der Tarifabschluss 2015 bei der DB AG ist einer der besten in Deutschland“, so Willi Becker. „Von vielen der Regelungen, die dort vereinbart worden sind, profitieren auch die Beamtinnen und Beamten im DB-Konzern."

Cornelia von Buren, Koordinatorin Beamtenrecht, informierte das Gremium über die Leistungen der DGB Rechtsschutz GmbH auch für Beamtinnen und Beamte und über aktuelle Rechtsprechung. So hat sich das Bundesverfassungsgericht im Mai zur Angemessenheit der Besoldung geäußert. Um zu entscheiden, ob eine Besoldung verfassungsgemäß ist, also den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums entspricht, müssen fünf Kriterien geprüft werden. Unter anderem muss die Besoldung in einem vernünftigen Verhältnis einerseits zur Qualität der Arbeit, andererseits zur Entwicklung des allgemeinen Lebens-standards stehen. „Die Kernbotschaft des Gerichts ist: Der Dienstherr darf die Besoldung nicht als Spielmasse zur Haushaltskonsolidierung nutzen.“